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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03.OVG   

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https://dejure.org/2004,17579
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03.OVG (https://dejure.org/2004,17579)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2004 - 6 A 11712/03.OVG (https://dejure.org/2004,17579)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG (https://dejure.org/2004,17579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    KAG § 7 Abs. 5; ; KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 1; ; KAG § 10 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist in beplanten Gebieten als Bauland anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 608
  • BauR 2004, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    Dass in beplanten Gebieten die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene Grundstücksfläche in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen ist, beruht im Erschließungsbeitragsrecht darauf, dass diese Fläche als Bauland und damit als erschlossen zu qualifizieren ist, obwohl das Baurecht fast nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung meist die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989, BVerwGE 81, 251 = NVwZ 1989, 1076).

    Demgegenüber sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.), mit welchem es seine vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985, NVwZ 1985, 753) geändert hat, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung im Erschließungsbeitragsrecht nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist.

    Denn auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.) lag ein Grundstück in einem Gewerbegebiet zugrunde, für das der Bebauungsplan zwei Vollgeschosse zuließ und eine Grundflächenzahl von 0, 8 festsetzte.

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Januar 1979, BVerwGE 57, 240 = NJW 1980, 72) auch eine dem § 6 Abs. 2 Nr. 1 ABS gleich lautende Bestimmung in einer Erschließungsbeitragssatzung ausgelegt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen "vergröbernden" kombinierten Verteilungsmaßstab (Größe der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) wegen der für ihn sprechenden Vorzüge der besseren Verwaltungspraktikabilität und damit auch der Kostenersparnis wiederholt gebilligt (Urteile vom 26. Januar 1979, a.a.O. und vom 19. August 1994, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94, 26 ; Beschlüsse vom 13. September 1996 - 8 B 186/96 - veröffentlicht in JURIS, vom 27. Februar 1987, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28, 1 und vom 27. November 1978, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16, 20 ).

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlage Einfluss nehmen; entsprechendes gilt für gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzungen der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1994, NVwZ 1995, 1215 f.).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    Demgegenüber sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.), mit welchem es seine vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985, NVwZ 1985, 753) geändert hat, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung im Erschließungsbeitragsrecht nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    In - wie hier - beplanten Gebieten ist grundsätzlich die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 2002, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Regelmäßig wird ein baulich oder gewerblich nutzbares Grundstück nicht vollständig überbaubar sein, sondern die Bebaubarkeit setzt grundsätzlich bzw. regelmäßig die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraus (OVG Greifswald, Urt. v. 14. September 2010, a. a. O.; OVG Koblenz, Urt. v. 16. März 2004 - 6 A 11712/03 -, NVwZ-RR 2004, 608, hier zitiert aus juris, Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2020 - 8 C 10585/19

    Am Bestand orientierte Überplanung eines Villenviertels; baurechtliche

    So ist in der Rechtsprechung zum Erschließungsbeitrags- und zum Ausbaubeitragsrecht anerkannt, dass die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücksflächen grundsätzlich in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen sind, ungeachtet des Umstandes, dass das Baurecht nahezu nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG -, AS 31, 165 [167 f.] und juris, Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Deshalb ist es auf den Umfang der beitragspflichtigen Fläche grundsätzlich ohne Einfluss, wenn die überbaubare Fläche eines beplanten Baugrundstücks zum Beispiel durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen bzw. Bautiefen oder durch Abstands- und Anbauverbotsvorschriften beschränkt ist (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG - zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 29. November 1994, NVwZ 1995, 1215).
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